Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und zu allerletzt mit der Gesetzlichen Krankenkasse. Diese sind alle Teile des Gesundheitssystems und sind dringend erforderlich. Das ist eine Verpflichtung für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Am 10. April 1892 wurde das Krankenversicherungspflicht für Arbeite in Deutschland eingeführt( durch das Reichsgesetz). In Bayern gab es 1869 bereits schon die Krankenpflegeversicherung. Diese waren Weltweit die ersten Gesetze die den Krankenschutz unter den Einkommensschichten regelte. Die Beschäftigung war mit den Menschen die höchstens 2000 Mark verdienten, so konnten sie im Krankheitsfall ein Einkommen von mindestens 60% des Lohns erhalten. Die Aufgaben einer Versicherung besteht darin, dass die Gesundheit der Versicherten zu erhalten oder auch wiederherstellen und sowie auch die Krankheitsbeschwerden zu linden. In Deutschland gibt es 69,9 Mio. Menschen die eine Gesetzliche Krankenversicherung haben und sie haben die Möglichkeit diese frei auszuwählen nur müssten sie dafür die Gesetzliche Krankenversicherung testen, damit sie wissen was vorteilhaft für sie Wäre im Falle eines Tausches der GKV.
Im fünften Buch des Sozialgesetzbuches ist festgeschrieben welches die Leistungen für eine Krankenkasse ist die in Deutschland zu erbringen sind, d.h. vor allem bei Leistungen zur Behandlung einer Krankheit:
-Zahnmedizinische Behandlung
-Kieferorthopädische Behandlung
-Versorgung mit Zahnersatz
-Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln.
-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
-und und und…
Die Selbstbeteiligung ist bei der Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln so geregelt das man generell 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und nie mehr als 10 Euro und keinesfalls mehr als die Kosten des Mittels übernimmt.
Sobald man die Grenze der Belastung überschreitet, die von der Krankenversicherung vorgegeben ist, haben diese die Möglichkeit sie zu entlassen bzw. zu kündigen. Die Belastungsgrenze ist die 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt, für chronisch erkrankte die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1% es jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Der Wechsel wird Ihnen durch die Bestimmung des Gesundheitsstrukturgesetz erleichtert, welches besagt dass sie grundsätzlich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen dürfen. Jedoch muss man mindestens 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigunsfrist ist 2 Monate nach Ablauf der 18 Monate.
Nun wie sie sehen, haben sie die freie Wahl zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen, welches Ihnen erlaubt somit auch das günstigste für sich selber zu wählen. Dadurch geben wir Ihnen die Möglichkeit freit nach Wahl auf unserer Seite die Gesetzliche Krankenkasse vergleichen und nach Ihren Wünschen zu wählen und zu vergleichen. Somit können sie durch unser Programm das so verfeinern wie es Ihnen ermöglicht wurde und ist Kinderleicht zu bedienen, womit sie unserer Meinung nach keine Probleme haben sollten. Wenn doch jedoch Probleme bestehen sollten können sie uns gerne durch die E-Mail kontaktieren welches und angegeben ist. Durch vergleich Gesetzlicher Krankenversicherungen können sie sich sogar manchmal, wenn gerade eine Aktion läuft, startguthaben sichern und somit sich den ersten Monat sparen. Diese Gegenüberstellung ist für sie Kostenlos, beachten sie jedoch das sie wenn sie den Vergleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen