Inhalte
Krankenversicherungen
Eine Krankenversicherung tritt bei Behandlungskosten, Erkrankungen, in Unfallsituationen oder bei der Tatsache des Mutterschutzes finanziell zugunsten des Versicherten ein und stellt einen Teil des landesgebundenen Sozialversicherungssystems dar.
In verschiedenen Fällen kommen neben den finanziellen Leistungen seitens der gewählten Krankenkasse auch in besonderen Fällen Sachleistungen hinzu, deren Regelungen in den Ländern verschieden gehandhabt wird. Eventuelle Folgekosten werden landesspezifisch geregelt oder von einer separaten Unfallversicherung übernommen. Eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung erfolgt entweder auf privater oder erzwungener Ebene, dargestellt durch die gesetzliche oder private Krankenversicherungsmethode.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung in Deutschland ist ein Teil unseres Solidarsystems, in welche alle Versicherungsnehmer zu gleichen Teilen einzahlen, unabhängig ihres Alters, bestehender Krankheit oder völliger Gesundung.
Der monatliche Beitragssatz ist ebenso gesetzlich, also staatlich, vorgeschrieben und steht nicht in Risikoabhängigkeit sondern bezieht sich auf das monatliche Einkommen sowie die berufliche Stellung der zu versichernden Person.Weiterhin bezeichnet man die Art der gesetzlichen Krankenversicherung als umlagefinanziert, was bedeutet,dass keine Rückstellungen für ältere versicherte Personen gebildet werden. Die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung beruht auf dem fünften Buch des Sozialgesetzes, was die Sachleistungen der zu versicherten Personen bestimmt. Versicherte erhalten dafür eine Krankenversicherungskarte, welche in Zukunft durch eine Gesundheitskarte abgelöst wird.
Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt vor allem für Beschäftigte unterhalb einer bestimmten Gehaltsgrenze, für Menschen die Bezüge aus Erwerbsersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld und Rente beziehen, für Studenten, bestimmte Angehörige von pflichtversicherten Personen (in Bezug auf die Familienversicherung) sowie für Rentner beziehungsweise Rentenantragssteller.
Eine Ausnahmeregel bildet die Künstlersozialversicherung welche Freischaffende oder Publizisten in Sonderregelung behandelt. Auch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung besteht und ist unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere sinnvoll für Einkunftsbezieher oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitslose, geschiedene Ehepartner oder Arbeitslose ohne Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz 4, was in den Paragraphen 5, 9 und 10 des fünften Buches im Sozialgesetz geregelt ist.
Die private Krankenversicherung
Diese Form der Krankenversicherung gilt unter anderem für Personen deren monatliches Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze liegt und zur Zeit ab einem Betrag von 49.500 Euro Jahresbruttoeinkommen festgesetzt ist.
Auch Beamte müssen sich privat versichern da bei dieser Berufsgruppe staatliche Hilfe gegeben wird und deren Krankheitskosten nur teilweise gedeckt werden. Selbstständige und freiberufliche Menschen wie zum Beispiel Autoren oder Journalisten, fallen ohne Einkommensberücksichtigung in die private Krankenversicherung.
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ist nicht gleich der gesetzlichen sondern berechnet sich durch verschiedene Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und der zu erbringenden Arbeitsleistung, welche ebenfalls in diversen Risikogruppen deklariert wird und Bestandteil der Berechnungsgrundlage der privaten KV ist.
Die Geschichte der Krankenversicherung
Im Zuge der Sozialversicherungen wurde die Krankenversicherung im Jahre 1883 von Bismarck eingeführt um die arbeitende Bevölkerung für die Interessen des Staates zu gewinnen. Die Pflicht dieser gesetzlich geregelten Versicherungsart bestand bis dato einzig für die Bevölkerung mit geringem Einkommen da zwei drittel der Leistungen lohnabhängig waren und somit im Laufe der Zeit folglich lohnabhängig erhoben wurden und im Beitrag variierten. Die Mitgliederbasis des Versicherungsschutzes für Angestellte wurde im Jahre 1911 durch das Versicherungsgesetz erlassen um ein größeres Spektrum der Schutzmöglichkeiten zu erreichen.
Für Menschen mit höherem Monatseinkommen als auch für Selbstständige entwickelten private Versicherungen verschiedene Angebote mit niedrigerem Einstiegsbetrag, was jedoch nur für jüngere Versicherungsnehmer gilt. Mit dem steigendem Alter der versicherten Person steigen bei privaten Krankenversicherungsunternehmen die Monatsbeiträge entsprechend dem zugeschriebenen Risiko massiv und werden ab dem Rentenalter am höchsten.