Inhalte
- 1 Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- 2 Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
- 3 Beispielfälle für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- 4 Tipps zur Auswahl der geeigneten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- 5 Achtung: Grenzen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- 6 Folgendes sollte eine geeignete Vermögensschadenhaftpflichtversicherung demzufolge bieten:
Die Vermögenshaftpflichtversicherung als wichtige Säule der Haftpflichtversicherungen
Die Vermögenshaftpflichtversicherung ist eine immer wichtigere Form der Berufshaftpflichtversicherung und stellt eine Versicherung für echte Vermögensschäden dar. Also keine Personen- oder Sachschäden. Zielgruppe dieser Versicherungsart sind Dienstleistende, welche aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen haben. Und darüber hinaus beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend und beurkundend für andere tätig werden. Zwar sind Vermögensschäden grundsätzlich auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, allerdings in weitaus geringerem Maße als Sach- und Personenschäden, da es hier kaum zu echten Vermögensschäden kommen kann. Diese resultieren aus sogenannten Vermögensbetreuungspflichten, welche beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater, Notare und Ärzte inne haben. Die Verletzung derer gestaltet sich immer häufiger und die Bedeutung wird auch innerhalb der Versicherungsbranche immer höher. Diese Schäden können auch nicht Personen- oder Sachschäden zugeordnet werden, welche als “unechte Vermögensschäden” bezeichnet werden. Diese sind im § 823 Abs. 2 BGB geregelt. Somit ist der Einschluss von “unechten Vermögensschäden” in der Privathaftpflicht in der Versicherungsbranche ein echter Streitpunkt.
Aktive und passive Rechtsschutzfunktion
Im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird zwischen aktiver und passiver Rechtsschutzfunktion unterschieden. Die Regulierung begründeter Haftpflichtansprüche erfolgt aktiv, die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen hingegen erfolgt passiv. Die passive Rechtsschutzfunktion gestaltet sich hierbei aktuell immer bedeutender, da bereits ein von fremder Seite behauptetes Versehen die berufliche Existenz der Betreffenden gefährden kann. In jedem Falle gilt das “Verstoßprinzip”.
Versicherungsfall ist hierbei der Verstoß, da Vermögensschäden ja im Regelfall nicht sofort sichtbar werden, sondern erst im Schadensereignis zutage treten oder der Schaden durch den Geschädigten geltend gemacht wird. Kommt es zum Schadensfall, prüft zuerst ein “Spezialjurist” den Hergang. Dieser prüft ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht. Bei begründeten Ansprüchen leistet die Versicherung eine Entschädigung in Form einer Zahlung. Sollten die Schadensersatzansprüche zu Unrecht geltend gemacht werden, so umfasst der Versicherungsschutz auch die Abwehr von den unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Dabei werden seitens der Versicherung auch die Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung übernommen. Welcher Versicherungsschutz innerhalb der Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll und notwendig ist und welches Versicherungsunternehmen die besten Konditionen bietet, sollte man in einem Vergleich herausfinden. Sind die Schadenersatzansprüche unberechtigt oder zu hoch, so wehrt der Versicherer solche Ansprüche für Sie ab. Bei einem Rechtsstreit werden für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche die Prozesskosten übernommen.
Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung sollte von jedem Verbraucher abgeschlossen werden, um ihn vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, die gegen ihn gerichtet sein können, falls er im privaten Bereich eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt. Die Privathaftpflichtversicherung prüft ebenso, ob der Schadensersatzanspruch begründet ist und hilft dem Versicherten, unbegründete Ansprüche abzuwehren. In einer privaten Haftpflichtversicherung sind darüber hinaus Vermögensschäden eingeschlossen. Nichtsdestotrotz sind die Versicherungssummen in einer privaten Haftpflichtversicherung merklich kleiner wie bei einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Darum unterscheidet man bei den Vermögensschäden obendrein zwischen echten oder direkten Vermögensschäden und unechten oder indirekten Vermögensschäden.
Auf diese Weise wird zum Beispiel in der privaten Haftpflichtversicherung der Verdienstausfall einer Person, die der Versicherte verletzt hat, ersetzt. Man spricht in diesem Zustand von einem unechten oder indirekten Vermögensschaden, da es sich ausschließlich um einen finanziellen Folgeschaden und nicht um einen echten Schaden an den Vermögenswerten des Geschädigten handelt. Alle Vermögensschäden, die durch eine private Haftpflichtversicherung oder über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, sind in Paragraph 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfasst. Die Höhe der Versicherungssumme und in Folge dessen auch die Höhe der Beiträge zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hängen vom individuellen Risiko der jeweiligen Berufsgruppe ab. Nicht zuletzt der Umsatz pro Jahr, die Vertragsinhalte, wie auch potenziell vorhandene alternative Haftungsübernahmen spielen eine Rolle im Rahmen der Kalkulation der Versicherungssumme und in Folge dessen bei der Bewertung der Beiträge für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sichert den Versicherten gegen Schadensersatzansprüche ab, die gegen ihn im Rahmen einer beratenden Beschäftigung gerichtet sein können. Wenn ein Berater seinem Kunden durch eine falsche Beratung einen Vermögensschaden zufügt, können Ersatzansprüche gegen ihn zufallen, die seine berufliche und private Existenz gefährden können, denn bei einer Falschberatung haftet der Berater auch mit seinem Privatvermögen. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist alleinig für einen bestimmten Personenkreis gedacht. Zu diesem Personenkreis zählen Berufstätige, die im Dienstleistungsbereich aktiv sind und die im Rahmen ihrer beruflichen Beschäftigung fremde Vermögensinteressen wahrnehmen oder die für andere Personen als Berater, als Gutachter, als Prüfer, als Verwalter, als Vollstrecker, als beurkundende Personen oder in einem Kontrollgremium tätig sind. Bekanntlich auch ehrenamtlich tätige Personen können unter Umständen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung brauchen, wenn sie im Rahmen ihres Ehrenamtes in einer der genannten Tätigkeiten für andere Personen handeln. Bei Berufsgruppen ist der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Grundlage für die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit genauer gesagt zur Erlangung ihrer Berufserlaubnis.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für welche Berufsfruppen ?
Zu diesen Berufsgruppen zählen zum Beispiel Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Versicherungsvertreter, die als Versicherungsmakler oder als Mehrfachagenten unterschiedliche Versicherungsgesellschaften vertreten. Ebenso schließen Versicherungsgesellschaften meistens eine Sammel-Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ab, die alle Versicherungsvertreter, die alleinig für diese Versicherung wirken, absichert. Doch auch Architekten, Designer, Hausverwalter, Konkursverwalter, Richter, Consultant, Ärzte, Gutachter, Immobilienmakler, Reisebüros, Sachverständige ebenso wie Werbeagenturen sollten immer eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, da nicht zuletzt auf ebendiese Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung zukommen können. Außerdem werden spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Vereine und Verbände angeboten, die sich genauso absichern müssen, auch wenn ihre Mitglieder ehrenamtlich arbeiten.
Beispielfälle für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Meist geschieht ein Schaden, der über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgedeckt ist, mittels ein unabsichtliches Versäumnis, eine unwissentliche Falschberatung, eine falsche Information, die ungewollt gegeben wurde oder durch einen Planungsfehler. Auf diese Weise müssen zum Beispiel in juristischen Fällen im Regelfall feste Termine oder vorgegebene Fristen eingehalten werden. Selbstverständlich verlässt sich ein Kunde darauf, dass der von ihm beauftragte Rechtsanwalt oder Notar selbige Fristen einhält, alle erforderlichen Unterlagen zeitgerecht einreicht wie auch erforderliche Anträge termingerecht stellt. Sollten der Rechtsanwalt, jener Notar oder ein Mitwirkender der entsprechenden Anwaltsfirma eine Periode vergehen lassen oder einen Termin versäumen und dem Mandanten entsteht dann ein finanzieller Nachteil, tritt die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Kraft und der Mandant erhält eine Entschädigungszahlung.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare
Ebenso wie Rechtsanwälte oder Notare sind unter anderem Steuerberater an feste Termine und Fristen gebunden. Es gibt in Deutschland feste Termine, zu denen bestimmte Steuern gezahlt werden müssen. Für Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer gelten feste Fristen, bis zu denen die Steuerzahlung zu erfolgen hat. Unternehmer und Privatpersonen, die die Steuererklärung durch einen Steuerberater abschließen lassen, vertrauen sich darauf, dass dieser Steuerberater die Höhe der jeweiligen Steuerzahlung rechtzeitig berechnet und den Mandanten darüber informiert. Nur so ist es den Steuerpflichtigen möglich, die Steuerzahlung fristgerecht zum Termin zu erledigen. Wenn der Steuerpflichtige einen Steuertermin nicht einhält, muss er einen Säumniszuschlag entrichten. Diesen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen Steuerbetrages wird der Mandant seinem Steuerberater in Rechnung stellen, für den Fall, dass die Steuerzahlung über das Verschulden des Steuerberaters überfällig erfolgt ist.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Finanzmakler
Sehr relevant ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Vermögensberater, Anlageberater und Finanzmakler. Bei einer fehlerhaften Konsultation durch den Finanzmakler kann es dazu kommen, dass ein Kunde seine gesamten Ersparnisse verliert. Vor allem in wirtschaftlich turbulenten Zeiten, wie unsereins ebendiese gegenwärtig wieder miterleben, kann jede noch so gut vorbereitete Finanzberatung zu einem finanziellen Debakel des Anlegers führen. Wenn der Kunde dann noch behauptet, dass die Kapitalanlage keinesfalls seinem Risikoprofil entspricht, wird aus solch einem Konflikt rasch ein Fall für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Der versicherte Vermögensberater kann sich darauf verlassen, dass geschulte Juristen vordergründig überprüfen, ob die Klage des geschädigten Anlegers gar berechtigt ist.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler
Sogar Versicherungsvertreter werden nicht selten von ihren Kunden betreffend einer Falschberatung angeklagt, sobald eine Versicherung eine Leistung verweigert. In solch einem Fall muss überprüft werden, ob jener Versicherungsvertreter in dem Beratungsgespräch unbeabsichtigt einen Fehler gemacht hat. So kann zum Beispiel eine Versicherung eine bestimmte Leistung abweisen, weil sie entweder nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten ist oder weil der Versicherte nicht alle Voraussetzungen erfüllt, um solche bestimmte Leistung zu empfangen.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Immobbilienmakler
Bei einer Immobilienfinanzierung werden häufig Gutachter eingesetzt, die den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes feststellen müssen. Von diesem Wertgutachten hängt für den Bauherrn unter anderem ab, in welcher Höhe er ein Immobiliendarlehen erhält und welche Zinsen er dafür entrichten muss. Wenn der Sachverständiger den Wert der Immobilie oder des Grundstückes zu tief einschätzt, entsteht dem Darlehensnehmer direkt ein doppelter Schaden. Er erhält zum einen ein niedrigeres Immobiliendarlehen, weil die geschätzte Liegenschaft oder das geschätzte Anwesen als Sicherheit für das Darlehen dienen. Zum anderen muss der Darlehensnehmer in vielen Fällen höhere Zinsen entrichten, weil seine Bonität wegen des fehlerhaften Gutachtens niedriger eingestuft wird.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen setzen in ihrer Satzung fest, wie sie zum Beispiel Spendengelder anwenden. Alle Mitarbeiter der Stiftung, auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter, sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten. Sollte andererseits durch ein Versehen eine unzulängliche Nutzung solcher Spendengelder stattfinden, ist der betroffenen Beschäftigter durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geschützt. So kontrollieren zum Beispiel des Öfteren die Hinterbliebenen eines Verstorbenen, die um eine Geldspende für eine gemeinnützige Stiftung anstatt von Kränzen und Blumenspenden gebeten haben, die Verwendung dieser eingegangenen Gelder. Sollten sie dabei eine nicht satzungsgemäße Anwendung registrieren und folglich die gespendeten Gelder wieder zurückverlangen, prüft die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Ansprüche der Geber.
Tipps zur Auswahl der geeigneten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bei der Auswahl einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sollten die Versicherten diverse Kriterien berücksichtigen, die die Versicherung jedenfalls bieten sollte. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz bei allen Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen die Betrachtung der Haftungsfrage bei einem Schadensfall. Auch die Freistellung von Ansprüchen, die Abwehr nicht berechtigter Schadensersatzforderungen, auch passive Rechtsschutzfunktion genannt, plus die Führung eines Prozesses mitsamt Übernahme der dadurch entstehenden Kosten sind in den Versicherungsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen enthalten. Da bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das sogenannte Verstoßprinzip gilt, wonach der Schaden durch eine fehlerhafte Konsultation schon vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten sein kann, sollten Versicherte bei einem Neuabschluss der Versicherung darauf achten, dass sich dieser Versicherungsschutz ebenso auf zurückliegende Beratungen erstreckt. Ebenfalls wichtig ist eine suffizient hohe Deckungssumme. Existenzgründer, Vereine und Verbände sollten sich zu Sonderkonditionen schlau machen, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Wer Mitarbeiter beschäftigt, sollte darauf achten, dass auch selbige mitversichert sind.
Achtung: Grenzen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt in vielen Fällen, in denen berechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten gestellt werden. Es gibt dennoch auch diverse Beispiele, bei denen keine Leistung aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgt. So prüft die Versicherung im Prinzip, ob der Versicherte wissentlich gehandelt hat. War dadurch etwa einem Steuerberater bekannt, dass er die Steuerberechnung für seinen Mandanten nicht mehr pünktlich erstellen kann, so ist der Steuerberater verpflichtet, seinen Mandanten und das Finanzamt rechtzeitig zu informieren. In vielen Fällen stimmt das Finanzamt bei einer Argumentation der Verzögerung, zum Beispiel durch die unerwartete Erkrankung seitens Mitarbeitern oder durch einen kompletten Computerausfall, einer Verlängerung der Zahlungsfrist zu. Versäumt andererseits der Steuerberater diese Ankündigung und der Mandant muss Säumniszuschläge an das Finanzamt bezahlen, leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in diesem Fall nicht und jener Steuerberater muss die Kosten tragen.
Unabhängig davon muss der Versicherte bei Vertragsabschluss darauf achten, ob der Versicherungsschutz darüber hinaus im Ausland gilt. Da zum Beispiel unzählige deutsche Pensionsbezieher auf Mallorca wohnen, reisen einige Anlageberater oder Versicherungsvertreter regelmäßig auf die Baleareninsel, um auch selbige Kunden zu beratschlagen. Für diese Versicherten sollte der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der gesamten Europäischen Union (EU) gelten und keineswegs alleinig auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt sein.
Versicherungsgesellschaften, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bieten
Nicht jede Versicherung bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Allerdings finden sich befriedigend Anbieter, sodass sich in jedem Fall ein Versicherungsvergleich lohnt. Zu diesen Anbietern gehören zum Beispiel die Allianz Versicherung, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle Selbstständigen und Freiberufler anbietet. Die Gothaer Versicherung hat für jede Berufssparte die passende Versicherungslösung im Programm und sogar die Provinzial Versicherung bietet selbige spezielle Gewerbeversicherung an. Alternative Anbieter der Vermögensschaden-haftpflichtversicherung sind die AXA Versicherung, die ERGO Versicherung, die R + V Versicherung und die HUK-Coburg. Der Versicherte sollte darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft ihm ein maßgeschneidertes Angebot macht, das detailliert auf seine berufliche Tätigkeit abgestimmt ist. Nur so kann er sichergehen, dass er nicht zu hohe Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezahlt und dass dieser Versicherungsschutz in jedem Tatbestand hinreichend ist.
Folgendes sollte eine geeignete Vermögensschadenhaftpflichtversicherung demzufolge bieten:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Befreiung von Ansprüchen
- Abwehr nicht berechtigter Schadensersatzforderungen (passive Rechtsschutzfunktion)
- Prozessführung
- Übernahme der Prozesskosten
- ausreichende Deckungssumme
- Sonderkonditionen für Vereine, Verbände, Existenzgründer
- Mitversicherung von Mitarbeitern